RATGEBER

Neue Pfändungstabelle 2026/2027

Die Schuldenhilfe Deutschland

4 Min. Lesezeit

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Pfändungstabelle und Pfändungsfreigrenze – wie viel darf ich behalten?

Auch wenn Sie Schulden haben und ein Gläubiger Ihr Gehalt pfändet, garantiert Ihnen der Gesetzgeber, dass Ihre Existenz gesichert ist. Dasselbe gilt für die Zeit eines Insolvenzverfahrens.

Deshalb hat er Pfändungsfreigrenzen festgelegt. Die können Sie für Ihr eigenes Einkommen in der Pfändungstabelle nachlesen.

Die Pfändungsfreigrenze stellt sicher, dass Sie immer über einen bestimmten Grundbetrag an Einkommen verfügen können, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten.

Wie viel gepfändet wird, hängt von der Höhe des monatlichen Nettoeinkommens ab und davon, ob Sie alleinstehend sind oder ob Sie Unterhaltspflichten haben, also Kinder beziehungsweise Ehegatten zu versorgen sind. Dabei gilt, je mehr unterhaltspflichtige Personen, desto höher die Pfändungsfreigrenze.

Die wichtigsten Eckwerte (gültig ab 1. Juli 2026)

  • Ohne Unterhaltspflichten ist Ihr Einkommen bis 1.589,99 € netto vollständig unpfändbar.

  • Mit einer unterhaltsberechtigten Person bleibt Einkommen bis rund 2.190 € unpfändbar, bei zwei Personen bis rund 2.520 €.

  • Beträge ab 4.866,30 € sind in voller Höhe pfändbar.

Die vollständige Pfändungstabelle mit allen Einkommensstufen lesen wir gern gemeinsam mit Ihnen für Ihre persönliche Situation aus. Kostenlose Ersteinschätzung anfragen

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